Man musss die Kirche schon noch im Dorf lassen und Fallunterscheidungen treffen.
Eine Maschine oder Maschinensteuerung ist nicht für den Wohnzimmertisch gedacht. Wer im Wohnzimmer daran herumbastelt, den Zugangsschutz entfernt und dann "die kleine Nichte" drum herumtollen, gar damit "spielen" lässt, umgeht die Schutzmechanismen in unzulässiger Weise und ist für Folgen selbst verantwortlich. Als Fachperson sowieso, aber auch als Privatperson.
Zudem ist das kein Fall für eine Produktnorm der Maschinenrichtlinie, denn die kennen bis auf Sondermaschinen keinen "Privatgebrauch". Maschinen für privaten Hausgebrauch (im Haus) fallen nicht unter die Maschinenrichtlinie, sondern sind Haushaltsgeräte. Deren Produktnormen "achten" auf so etwas. Wird eine Maschine (missbräuchlich) so "verwendet", ist es ein Fall der allgemeinen Produkthaftung (und für einen extra Threat).
Allerdings gibt es so etwas mit dem nicht kleinen Markt der Maschinenbausätze und unvollständigen Maschinen, der speziell auch Privat(bastler) anspricht. Die Hersteller haben dabei erkennbare Probleme mit der Sicherheit, weil die privaten Käufer "zusätzliche Sicherheit", die teils nicht wenig kostet und als "Belohnung" oft noch einschränkt, nicht bezahlen wollen. Man muss auch sagen, wenn es aus Deutschland zu teuer ist, wird eben billiger Import über eine ausländische Plattform gekauft.
Diese Problematik ist der Markaufsicht bekannt
Deshalb hat sich die Marktaufsicht vor nicht allzulanger Zeit in einer deutschlandweiten Aktion die wichtigsten Hersteller einer bestimmten Maschinenart (welche auch an Privat verkauft wird) "zur Brust" genommen, indem von jedem ein Maschinenbausatz gekauft und nach MR analysiert wurde. Jeder musste dann den ihm übergebenen Mängelbericht dem Amt gegenüber abarbeiten, um eine Produktsperrung zu vermeiden. Da ich einige Vorgänge kenne, darf ich sagen, dass die Aufsichtsbehörde dabei recht kompromissbereit und keinesfalls willentlich geschäftsverhindernd agierte. Erhebliches Engagement und Beschäftigung mit dem Thema erwartete sie allerdings.
Wie löst man das?
Wer grundsätzlich nicht für private Nutzung verkauft, mit ausreichend Schutz- und Warnhinweisen. Teils wird Privatkauf verriegelt.
Wer auch an Privat liefert, muss sich zusätzlich absichern. Einmal muss er den privaten Käufer zur ausreichenden Fachkraft "ertüchtigen" und umfangreich auf seine Pflichten hinweisen bis zur Zusicherung von Maßnahmen, bevor gekauft werden kann. Hört sich leicht an, ist und bleibt aber eine schwierige und im Kern nicht wirklich lösbare Gratwanderung.